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   VGH Bayern, 25.08.1998 - 22 ZB 98.1960   

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VGH Bayern, 25.08.1998 - 22 ZB 98.1960 (https://dejure.org/1998,46436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.08.1998 - 22 ZB 98.1960 (https://dejure.org/1998,46436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. August 1998 - 22 ZB 98.1960 (https://dejure.org/1998,46436)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Bayern, 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Bezogenheit auf

    An der Zulassung einer Berufung, die voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, kann kein schutzwürdiges Interesse bestehen (vgl. BayVGH vom 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960; Kopp/ Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 7 a zu § 124, m.w.N.; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 56 zu § 124, m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn ein Urteil möglicherweise zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (BayVGH vom 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960).

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

    Dies gilt auch dann, wenn eine Klage zwar zu Unrecht als unzulässig abgewiesen worden, aber ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2003 - 22 ZB 03.2602 - NVwZ-RR 2004, 223, juris Rn. 6, B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 124 Rn. 7a m.w.N.; a.A. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.03.2013 - 3 ZB 09.1436

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

    An der Zulassung einer Berufung, die voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, kann kein schutzwürdiges Interesse bestehen (vgl. BayVGH B.v. 25.8.1998 -22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 7a zu § 124 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (BayVGH, B.v. 25.8.1998 -22 ZB 98.1960; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 7 a zu § 124 (a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl. Rn. 14 zu § 124)).

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.555

    Wegfall des Zwecks eines Sonderurlaubs führt nicht zu Wegfall der Genehmigung des

    Das gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 - juris Rn. 3; B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., Rn. 7a zu § 124 m.w.N.; a.A. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Rn. 12 zu § 124).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 3 ZB 20.1902

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

    Das gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 - juris Rn. 3; B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, Rn. 7a zu § 124 m.w.N.; a.A. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Rn. 12 zu § 124).
  • VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 ZB 12.2712

    Maßgeblichkeit ernstlicher Zweifel bezogen auf das Entscheidungsergebnis des

    Das gilt auch dann, wenn ein Urteil zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist und ohne weiteres erkennbar ist, dass der mit der möglicherweise zulässigen Klage geltend gemachte Anspruch nicht besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2013 - 3 ZB 09.1436 -, B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., Rn. 7 a zu § 124 m.w.N.; a.A. Eyermann/Happ, VwGO, 13. Aufl., Rn. 14 zu § 124 für den Fall, dass das Verwaltungsgericht - anders als hier, wenn auch im Rahmen einer etwaigen Feststellungsklage - die Begründetheit nicht geprüft hat).
  • VGH Bayern, 06.08.2013 - 4 ZB 11.1648

    Zweckvereinbarung; Abwasserentsorgung; Kündigung

    Im vorliegenden Fall bedarf es demnach nicht der Prüfung, ob hinsichtlich der Klageabweisung als unzulässig ernstliche Zweifel bestehen, weil die Hilfserwägungen des Verwaltungsgerichts zur mangelnden Begründetheit der Klage zutreffend sind und diesbezüglich keine Zulassungsgründe vorliegen (BayVGH, B.v. 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960 - juris Rn. 2, B.v. 6.11.2003 - 22 ZB 03.2602 - NVwZ-RR 2004, 223).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 2 ZB 08.2773

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    An der Zulassung einer Berufung, die voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, kann kein schutzwürdiges Interesse bestehen (vgl. BayVGH vom 25.8.1998 - 22 ZB 98.1960; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 7 a zu § 124, m.w.N.; Eyermann/Happ, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 56 zu § 124, m.w.N.).
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